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Agrément - ist ein Begriff, der die vorherige Zustimmung oder Einigung der Regierung des Gastlandes zur Ernennung einer bestimmten Person als Leiter der diplomatischen Vertretung des anfragenden Staates bezeichnet. Das bedeutet, dass ein Staat, bevor er seinen Botschafter oder einen anderen Diplomaten zur Vertretung in einem anderen Land ernennen kann, die Zustimmung der Regierung des Gastlandes einholen muss.
Gemäß der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen muss der Staat, der seinen Vertreter akkreditiert, sicherstellen, dass der Gaststaat der Person, die er als Leiter der Vertretung in diesem Staat ernennen möchte, zustimmt. Dieser Prozess erfolgt in der Regel über diplomatische Kanäle, und die Antwort kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
Wenn der Gaststaat kein Agrément erteilt, kann diese Person als unerwünscht (persona non grata) angesehen werden, was zu einer Verschlechterung der Beziehungen zwischen den Staaten führen kann.
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