Dieser Inhalt wurde automatisch aus dem Ukrainischen übersetzt.
Auf der Website und dem dazugehörigen Telegram-Kanal wurden über mehrere Jahre systematisch negative und diskreditierende Materialien über den Leiter eines Unternehmens und dessen Geschäft verbreitet. Die Ressourcen hatten eine mehrtausendköpfige Audience und wurden überwiegend zur Veröffentlichung kompromittierender Inhalte genutzt, waren jedoch nicht als Online-Medien registriert und nicht im Register der Subjekte im Bereich Medien eingetragen.
Veröffentlichungen über das Opfer und das von ihm geleitete Unternehmen erschienen auf diesen Plattformen mindestens seit 2018. Nach einer weiteren Serie von Materialien stellte der Eigentümer der Ressourcen dem Opfer eine konkrete Forderung — die Übertragung von Kryptowährung im Gegenwert von 3.500 US-Dollar für die Entfernung bereits veröffentlichter Materialien und die Einstellung ihrer weiteren Verbreitung. Nach der Überweisung der Gelder wurden die entsprechenden Veröffentlichungen von der Website und dem Telegram-Kanal entfernt.
Das Schema wurde von Ermittlern der Hauptuntersuchungsabteilung der Nationalpolizei in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Cyberpolizei unter der prozessualen Leitung der Generalstaatsanwaltschaft dokumentiert. Im Verlauf der Ermittlungen stellten die Strafverfolgungsbehörden fest, dass der Beschuldigte sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet, und initiierten die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe.
Am 26. August führten deutsche Polizisten auf Ersuchen der ukrainischen Seite eine Durchsuchung am Wohnort des Beschuldigten in Berlin durch. Die Ermittlungsmaßnahmen fanden unter Beteiligung von Mitarbeitern der Hauptuntersuchungsabteilung und der Abteilung für Cyberpolizei der Nationalpolizei der Ukraine statt.
Während der Durchsuchung wurden Mobiltelefone, Computer und andere digitale Geräte, Bankkarten sowie Dokumente und Quittungen, die mit Kryptowährungsoperationen und der Bargeldbeschaffung auf dem Gebiet der Europäischen Union in Verbindung stehen, beschlagnahmt. Alle beschlagnahmten Gegenstände und Dokumente werden im Rahmen der Durchführung des Antrags auf internationale Rechtshilfe an die Strafverfolgungsbehörden der Ukraine zur weiteren Untersuchung übergeben.
Dem Eigentümer des Internet-Ressources wurde der Verdacht gemäß Teil 4 Artikel 189 des Strafgesetzbuches der Ukraine — Erpressung — mitgeteilt. Die Sanktion des Artikels sieht bis zu zwölf Jahre Freiheitsentzug mit Einziehung des Eigentums vor.
Derzeit bereiten die Strafverfolgungsbehörden Dokumente zur internationalen Fahndung nach dem Verdächtigen und seiner Auslieferung in die Ukraine vor.
Die Polizisten ermitteln auch andere Personen, die möglicherweise an der Verwaltung der Ressourcen, der Verbreitung von Materialien und dem Erhalt von Geldern beteiligt waren, und überprüfen mögliche ähnliche Episoden.
Nach Materialien der Hauptuntersuchungsabteilung der Nationalpolizei der Ukraine
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